Allgemeine Geschäftsbedingungen von Drinks and Beats

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für jede Leistung von Drinks and Beats. Die AGB sind Bestandteil eines jeden Angebots, jeder Bestellung und jeden Vertrages mit Drinks and Beats. Mit Annahme des Angebots durch den Kunden erklärt er sich automatisch mit diesen AGB einverstanden.

Alle Angebote von Drinks and Beats sind freibleibend und gelten für die Dauer des im Angebot angegebenen Zeitraums. Falls kein Zeitraum angegeben ist, für höchstens 30 Kalendertage ab Erstellung des Angebots. Die Annahme des Angebots durch den Kunden stellt einen verbindlichen Auftrag dar.

Ein Vertragsabschluss kommt zustande, wenn Drinks and Beats diesen Auftrag innerhalb von 14 Kalendertagen mittels Auftragsbestätigung annimmt. Diese Bestätigung kann sowohl schriftlich als auch per Email an die angegebene Emailadresse des Kunden erfolgen, falls das Angebot und dessen Annahme vorher auch per Email erfolgten.

Die angemieteten Geräte sind nicht versichert. Für Schäden aus Diebstahl, Vandalismus, Feuer oder Sturm haftet der Mieter/Auftraggeber. Schadensersatzansprüche gegen Drinks and Beats -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen, soweit Drinks and Beats und/oder deren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Der Auftraggeber stellt für elektronische Geräte die gewünschten Strom-anschlüsse nach VDE-Norm in unmittelbarer Nähe der vereinbarten Standorte zur kostenfreien Verfügung. Desweiteren stellt der Kunde die gewünschten Wasseranschlüsse mit fließendem warmen Trinkwasser in unmittelbarer Nähe der vereinbarten Standorte zur kostenfreien Verfügung.

Für auftretende Schäden die durch den Auf- und Abbau entstehen, kann Drinks and Beats nicht haftbar gemacht werden, soweit Drinks and Beats und/oder deren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber nach schriftlicher Bestätigung, werden 20% des Auftragsvolumens fällig.
Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber innerhalb von acht Tagen vor Veranstaltungstermin, werden 50% des Auftragsvolumens fällig.
Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber innerhalb von drei Tagen vor Veranstaltungstermin, werden 75% des Auftragsvolumens fällig.
Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber am Veranstaltungstag, werden 90% des Auftragsvolumens fällig.
War die Veranstaltung im Freien geplant, so trägt der Kunde Sorge dafür, dass ersatzweise (bei schlechtem Wetter) ein geeigneter Stellplatz in einem Gebäude oder ein trockener Unterstand zur Verfügung steht. Wird die Veranstaltung aufgrund des Wetters abgesagt, so gelten die unter Auftragsstornierung durch den Auftraggeber, genannten Bedingungen und Stornogebühren.
Fehlende und beschädigte Gegenstände, einschließlich Gläser, die nicht durch das Personal von Drinks and Beats verursacht worden sind, werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

Erforderliche Messeausweise werden durch den Auftraggeber gestellt.
Erforderliche Parkausweise werden durch den Auftraggeber gestellt, bzw. werden anfallende Parkkosten vom Auftraggeber übernommen.
Der Auftraggeber sorgt für alle notwendigen Gestattungen und Genehmigungen und übernimmt alle daraus entstehenden Kosten. Der Auftraggeber übernimmt bei musikalischen Darbietungen alle Gebühren, insbesondere evtl. GEMA-Gebühren und stellt Drinks and Beats von allen Ansprüchen frei.
Der Kunde sorgt jeder Zeit für freie Zufahrten für Transporter bis 7,5t, sowie für einen ebenen, sauberen und belastbaren Untergrund als Aufbaufläche.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser allgemeinen Geschäftbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teilen solcher Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

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Drinks and Beats 2015